Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf für ein Standortförderungsgesetz vorgelegt. Darin geht es nicht nur um steuerliche Anpassungen, sondern auch um Regeln für den Kryptomarkt. Besonders wichtig ist, wie die europäische MiCA-Verordnung in deutsches Recht eingebunden wird. Außerdem soll es weniger Bürokratie bei tokenisierten Wertpapieren geben.
MiCA und die Rolle der BaFin
Die MiCA-Verordnung regelt europaweit den Umgang mit Krypto-Anbietern und Stablecoins. Sie ist seit Ende 2024 in Kraft. Der deutsche Entwurf führt diese Regeln nun konkret ins nationale Recht ein. Dafür wird ein eigenes Kryptomärkteaufsichtsgesetz ergänzt.
Kernpunkt ist die Einrichtung des sogenannten European Single Access Point, kurz ESAP. Dabei handelt es sich um ein EU-weites Datenportal. Über ESAP sollen Anleger künftig wichtige Informationen abrufen können – etwa Whitepaper oder Mitteilungen zu neuen Token. Die BaFin übernimmt die Aufgabe, diese Daten von deutschen Anbietern zu sammeln und weiterzuleiten. So entsteht ein einheitlicher Informationskanal für ganz Europa.
Für Anleger bedeutet das mehr Transparenz. Alle wichtigen Veröffentlichungen werden künftig zentral und digital zugänglich sein. Gleichzeitig gilt eine Übergangsfrist: Anbieter, die schon vor Ende 2024 tätig waren, dürfen bis Mitte 2026 ohne MiCA-Lizenz weitermachen. Danach ist eine offizielle Zulassung Pflicht.
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Weniger Pflichten bei Kryptowertpapieren
Der Entwurf enthält auch Änderungen am Gesetz über elektronische Wertpapiere. Bisher musste die BaFin eine Liste über alle tokenisierten Wertpapiere führen. Diese Pflicht soll gestrichen werden. Begründung: Der Nutzen war gering, während der Aufwand für Unternehmen hoch war. Schon vorher war die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abgeschafft worden.
Für Emittenten wird es dadurch einfacher, neue digitale Wertpapiere auf den Markt zu bringen. Sie sparen Zeit und Kosten, weil weniger Meldungen nötig sind. Anleger müssen sich aber stärker selbst informieren, da es keine zentrale BaFin-Liste mehr gibt. Wichtige Angaben bleiben jedoch weiterhin in den jeweiligen Registern und Prospekten enthalten.
Der Entwurf zeigt, dass Deutschland die MiCA-Regeln konsequent umsetzen will. Für Anleger ergeben sich kurzfristig keine großen Änderungen. Mittel- und langfristig bringt das neue System jedoch Vorteile: Mehr Transparenz durch ESAP und stabilere Anbieterstrukturen durch die MiCA-Lizenzpflicht. Gleichzeitig könnten durch den Abbau von Bürokratie mehr tokenisierte Wertpapiere auf den Markt kommen. Anleger sollten daher in den kommenden Jahren mit einem breiteren Angebot und klareren Informationen rechnen.
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